Die Erste Kieler Beerdigungskasse wird als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geführt. Das heißt, mit dem Beitritt zur Sterbekasse sind Sie nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch Mitglied und damit Träger des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Dadurch haben Sie Mitwirkungs- und Kontrollrechte, die es bei anderen Versicherungsgesellschaften nicht gibt.

Die vom Versicherungsverein erwirtschafteten Überschüsse kommen ausschließlich den Mitgliedern zugute und werden zur Erhöhung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme verwandt.

Im Büro sind für Sie Torsten Schoof in leitender Funktion und Nellja Stieben in Mitgliederbetreuung sowie Finanz- und Lohnbuchhaltung tätig. Wir sind für Ihre Fragen rund um Ihre Versicherung montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle in Kiel persönlich und telefonisch erreichbar.

Satzung

Unsere Satzung (mit Stand vom 18.08.2016) können Sie hier herunterladen: